Marktinformation

Verfahren für neu zu schaffende Kapazität

Gemäß Kapitel 5 (EU) 2017/459 (NC CAM) führen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber ein Verfahren durch, um den Bedarf an neu zu schaffenden Kapazitäten zu ermitteln. Der Prozess beginnt in ungeraden Jahren nach der Jahresauktion und hat eine Dauer von zwei Jahren.

Allgemeine Informationen

Alle Informationen zu vergangenen und laufenden Verfahren für neu zu schaffende Kapazitäten sind auf der dafür vorgesehenen Homepage des FNB Gas abrufbar.

Veröffentlichung nach Art. 28 Abs. 3 NC CAM

Zum aktuell laufenden Verfahren für neu zu schaffende Kapazitäten zwischen dem BeLux Marktgebiet (ZTP) und dem deutschen Marktgebiet (THE) haben die beteiligten Fernleitungsnetzbetreiber die vorgesehenen Veröffentlichungen nach Art. 28 Abs. 3 NC CAM vorgenommen. Die Informationen sind hier einsehbar.

Gebühren nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM)

Ab dem Incremental Capacity-Zyklus 2023 - 2025 erheben die Fernleitungsnetzbetreiber für ihre Tätigkeiten, welche auf die Übermittlung von unverbindlichen Marktnachfragen zurückgehen, eine Gebühr nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM) in Höhe von 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung. Wir weisen darauf hin, dass die Gebühr auch in Rechnung gestellt wird, wenn die Übermittlung der unverbindlichen Marktnachfrage nicht durch den Anfragenden selbst, sondern durch Dritte (bspw. durch einen angrenzenden ausländischen Fernleitungs­netzbetreiber) an die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt (vgl. Ziffer 37 BK9-22/042).

Die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie detaillierte Informationen sind dem Beschluss BK9-22/042 zu entnehmen bzw. hier zu finden.

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Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-22/042

Genehmigung der Bundesnetzagentur zur Vereinnahmung von Gebühren nach Art. 26 Abs. 11 NC CAM